In den vergangenen Jahren wurde es immer schwieriger, nach einer schlimmen Krankheit oder einem schweren Unfall eine monatliche Geldleistung aus der Pensionsversicherung zu erhalten. Von 54.829 Anträgen auf eine Pensionsleistung wegen Arbeitsunfähigkeit wurden im Jahr 2025 37.782 abgelehnt – das sind mehr als 2/3! Stark in die Kritik geraten ist dabei die ärztliche Begutachtungspraxis über die Pensionsversicherungsanstalten in den letzten Monaten. Eine im März 2026 dazu veröffentlichte Studie der Arbeiterkammer Oberösterreich spricht von „mangelndem Respekt der Gutachter gegenüber den Patienten und intransparenten Entscheidungen“. Sozialexperten kritisieren zudem die kurze Ausbildungsdauer von Ärzten für die Gutachtertätigkeit und dass sich diese in der Regel pro Patienten trotz komplexer Krankheitsgeschichten nicht viel mehr als 10 Minuten Zeit nehmen würden. Selbständig erwerbstätige Personen sind zudem von den gesetzlichen Regelungen her noch schlechter als Arbeitnehmer abgesichert.

Schlechterstellung für Selbstständige

Als gesetzlich erwerbsunfähig gilt man grundsätzlich, sobald sich die eigene Leistungsfähigkeit um mehr als 50 Prozent zu einer gesunden Person eingeschränkt hat. Gegenüber selbstständigen Erwerbstätigen haben Unselbstständige mit dem gesetzlich verankerten „Qualifikationsschutz“ eine wesentliche Besserstellung.

Beispiel Selbstständiger / Unselbstständiger

Ein angestellter Dachdeckermeister sucht nach mehreren Bandscheibenvorfällen um die Invaliditätspension an. Durch den „Qualifikationsschutz“ muss die Pensionsversicherung die „erlernten Kenntnisse und Fähigkeiten“ des Dachdeckers berücksichtigen und kann diesem nicht einfach einen völlig anderen Beruf aufzwingen.

Im genauen Gegensatz dazu kann einem selbstständigen Dachdeckermeister jede potenziell noch ausübbare Erwerbstätigkeit – wie zum Beispiel jene eines Portiers – als Alternativbeschäftigung zugewiesen werden. Auch nach schweren Bandscheibenvorfällen kann zumindest theoretisch davon ausgegangen werden, dass eine Halbtagsbeschäftigung als Portier möglich ist. Ob sich nach langen Rehabilitationsaufenthalten und mit starken gesundheitlichen Einschränkungen ein Arbeitgeber finden lässt, bleibt in der Prüfung bzw. bei der Ablehnung der Erwerbsfähigkeitspension unberücksichtigt.

Ab dem 50. Lebensjahr können auch Selbstständigen nicht mehr vollkommen willkürlich neue berufliche Tätigkeiten zugewiesen werden. Gleichwohl bleiben aber auch dann die Hürden für eine Zuerkennung merklich höher als bei Arbeitnehmern.

Berechnung der gesetzlichen Erwerbsunfähigkeitspension

Grundvoraussetzung für die Zuerkennung einer Erwerbsunfähigkeitspension durch die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) ist ein mindestens sechs Monate andauernder beruflicher Ausfall. Falls die SVS beispielsweise bei einer Krebs- oder einer psychischen Erkrankung Chancen auf Heilung und damit eine Rückkehr ins Arbeitsleben sieht, erhält man sogenanntes „Übergangsgeld“. Besteht wie bei einer Querschnittslähmung keine Hoffnung auf eine Rückkehr in einen Beruf, wird die Erwerbsunfähigkeitspension unbefristet zuerkannt. Beide Leistungen werden nach einer komplexen Formel und mit den gleichen Abschlägen für einen vorzeitigen Pensionsantritt (in der Regel 13,80 Prozent) berechnet. Basis für die Leistung der SVS ist das durchschnittliche sozialversicherungspflichtige Einkommen bis zur Arbeitsunfähigkeit. Im Jahr 2024 lagen die SVS Leistungen bei Erwerbsunfähigkeit brutto rund ein Drittel unter den durchschnittlichen Alterspensionen.

 monatlich brutto in Euro* 
 AlterspensionErwerbsunfähigkeits-pensionDifferenz
Frauen1.255 €839 €-33%
Männer2.417 €1.643 €-32%

Tabelle: Höhe durchschnittlicher Alters- vs. Erwerbsunfähigkeitspensionen von Selbstständigen im Jahr 2024
* GSVG und FSVG versicherte Personen ohne Ausgleichszulage

Tipp – Mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung den tatsächlichen Beruf versichern

Mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung können Selbstständige ihre individuelle Tätigkeit versichern. Die Leistungsprüfung erfolgt auf Basis von ausführlichen Gutachten durch dafür ausgewiesene Spezialisten. Bei derartigen Absicherungen wird im Schadensfall eine monatliche Rente ausbezahlt, welche den Einkommensverlust ausgleichen soll.

Darüberhinaus sollten sich selbstständige Personen bewusst machen, dass neben privaten auch betriebliche Fixkosten bei einem längeren beruflichen Ausfall zu berücksichtigen sind. Und im Gegensatz zur Entgeltfortzahlung von Arbeitnehmern auch das Einkommen in der Regel sofort wegfällt. Zur Deckung der betrieblichen Fixkosten bietet sich eine Betriebsunterbrechungsversicherung an.

Wichtig: Derartige private Versicherungsverträge sollten bei möglichst noch einwandfreiem gesundheitlichem Zustand beantragt werden. Außerdem ist bei der Berufsunfähigkeitsabsicherung die Höhe der Monatsprämie in jungen Jahren deutlich günstiger. Gerne erstellen wir ein maßgeschneidertes Absicherungskonzept für Sie.

Melden Sie sich bei uns – wir beraten Sie gerne zu diesem wichtigen Thema!

Datenquelle: Sozialministerium, SVS, Arbeiterkammer OÖ

Foto von FabrikaPhoto / Envato Market