Gewerbetreibende, Neue Selbstständige oder Freiberufler unterliegen auf Grund ihrer selbstständigen Tätigkeit einer gesetzlich verankerten Unfallversicherung bei der SVS und können sich – was vielen nicht bewusst ist – in diesem Rahmen auch freiwillig höher versichern lassen. Bei einem Arbeitsunfall oder berufsbedingter Krankheit beziehen sie dann dank gestiegener Bemessungsgrundlage deutlich höhere Leistungen als im Pflichtmodell vorgesehen.
Fristen und Kosten
Die Pflichtversicherung beginnt mit Aufnahme der versicherungspflichtigen Tätigkeit, ist einkommensunabhängig und beläuft sich auf monatlich 11,35 Euro. Eine Höherversicherung ist unkompliziert per Antrag an die SVS abzuschließen, ab dem Folgetag nach Einlangen des Formulars gültig und endet mit Abmeldung oder Ende der Pflichtversicherung – bzw. bei Zahlungsverzug am Ende jenes Kalendermonats, für das der Beitrag zuletzt entrichtet wurde. Die Beiträge werden quartalsweise gemeinsam mit anderen Sozialversicherungsbeiträgen vorgeschrieben.
Optionen in Zahlen
Für eine Höherversicherung stehen zwei Optionen bzw. Stufen zur Auswahl:
- in Stufe 1 steigt die Bemessungsgrundlage bei einem monatlichen Zusatzbeitrag von 11,36 Euro (jährlich 136,33 Euro) von rund 24.994 Euro auf 40.873 Euro
- in Stufe 2 bei monatlich plus 17,07 Euro (jährlich 204,81 Euro) auf 48.929 Euro
Besteht etwa nach einem Arbeitsunfall Anspruch auf eine Versehrtenrente, bezieht man je nach gewählter Stufe erhöhte Geldleistungen: bei 100%iger Versehrtheit beispielsweise statt monatlich 1.785 Euro im Pflichtmodell 2.919 Euro in Stufe 1 bzw. 3.495 Euro in Stufe 2.
Freizeitunfälle nicht versichert
Die Leistungen aus der Unfallversicherung beziehen sich spezifisch auf Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten, bei denen kein Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Sie umfassen medizinische Versorgung, Unfallheilbehandlung, weitreichende Rehabilitationsmaßnahmen, kostenfreie Bereitstellung von Hilfsmitteln wie Rollstühlen, orthopädischen Behelfen etc. sowie Entschädigungen bzw. Renten bei Einkommensentfall.
Unfälle, die in der Freizeit passieren – zum Beispiel beim Sport – können mithilfe einer privaten Unfallversicherung abgedeckt werden.
Gut zu wissen
Im Gegensatz zur Kranken- oder Pensionsversicherung wird die Unfallversicherung von sich aus, also von Amts wegen tätig; dennoch ist eine Unfallmeldung binnen fünf Tagen vorgesehen – entweder durch die Betroffenen selbst oder von Angehörigen, Arzt oder Krankenhaus. Eine verspätete Meldung kann zu Nachteilen für die Versicherten führen.
Den Antrag zur Höherversicherung und weitere Informationen findet man unter www.svs.at.
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