Mit dem 4. August 2023 wurde heuer der „Equal Pension Day“ nur um einen einzigen Tag später als im Vorjahr ausgerufen. Mit diesem Datum haben männliche Pensionisten bereits soviel Bruttopensionszahlungen erhalten, wie Rentnerinnen im Gesamtjahr 2023 bekommen werden. In absoluten Zahlen bedeutet das im Durchschnitt 2.229 € brutto pro Monat für Männer und mit 41,09 Prozent weniger 1.313 € für Frauen. Aus dem Sozialministerium heißt es, „man hätte mit dem am 1. Jänner 2022 eingeführten Frühstarterbonus eine wirksame Maßnahme zur Verringerung des Gender Pension Gaps“ gesetzt. Tatsächlich haben in etwa gleich viele Männer wie Frauen eine verhältnismäßig moderate Pensionserhöhung zwischen 12 € und 60 € pro Monat brutto im Vorjahr aus der Regelung „Frühstarterbonus“ erhalten. Dagegen herrscht bei einer sehr wirksamen Maßnahme zur geschlechterspezifischen Angleichung von Rentenansprüchen immer noch politischer Stillstand. Das „Pensionssplitting“ ist weiterhin nur auf Eigeninitiative möglich, eine „Automatisierung“ findet sich wie seit vielen Jahren nur im Regierungsprogramm, aber nicht in der Umsetzung.
Vielfältige Ursachen für geringere Frauenpensionen
Die nachstehenden Gründe für die geringen Rentenansprüche von Frauen gegenüber Männern sind vielfältig und vordergründig mit der Kindererziehung in Verbindung zu bringen:
- geringerer Stundenlohn
- deutlich mehr Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse
- Kinderbetreuung ohne Erwerbseinkommen
- früherer Antritt der Alterspension (im Jahr 2022 faktisch um 2,5 Jahre, dadurch kürzere Beitragszahlung = geringere Leistung)
- die letzten Pensionsreformen, die vor allem Teilzeitbeschäftigte (sogar Jahrzehnte rückwirkend) schlechter gestellt haben
Paradoxerweise führt aber auch ein Privileg zu geringeren Pensionsleistungen. Frauen dürfen derzeit noch – im Gegensatz zu Männern (65. Lebensjahr) – mit dem 60. Lebensjahr ihre gesetzliche Alterspension antreten. Das wiederum rächt sich bei der Höhe der Rente, weil dadurch weniger lange in das Pensionssystem eingezahlt wird. Ab Geburtsjahrgang 1964 und somit ab dem kommenden Jahr wird das gesetzliche Pensionsantrittsalter für Frauen stufenwiese auf das 65. Lebensjahr erhöht.
Unterschiede nach Berufsgruppen in der Pensionshöhe
Über alle Berufsgruppen betrachtet erhalten Frauen um 41,09 Prozent weniger Pensionsleistungen als Männer. Besonders eklatant ist die Differenz bei Arbeitern und Arbeiterinnen. Hier ist die Pension für Damen mit 987 € nicht nur nominell sehr gering und deutlich unter dem Schwellenwert der Armutsgrenze, sie beträgt auch nur ganz knapp über der Hälfte von Männern. Immer noch sehr groß mit 33,04 Prozent, insgesamt aber deutlich am geringsten fällt der Leistungsunterschied bei selbständig Erwerbstätigen aus. Hier wirkt sich positiv, dass Unternehmerinnen tendenziell später als unselbständige Damen ihre Pension antreten. Generell sehr gering sind die Rentenleistungen für Landwirte, hier kommen Frauen in einem Angestelltendienstverhältnis durchschnittlich sogar auf eine höhere Rente als männliche Bauern.
Pensionshöhe brutto p. M. | |||
Männer | Frauen | Differenz | |
Gesamt | 2.229 € | 1.313 € | 41,09 % |
PVA, Arbeiter | 1.907 € | 987 € | 48,24 % |
PVA, Angestellte | 2.708 € | 1.588 € | 41,36 % |
SVS – gewerbliche Wirtschaft | 2.173 € | 1.455 € | 33,04 % |
SVS – Landwirtschaft | 1.445 € | 863 € | 40,28 % |
Pensionssplitting – Antragsfrist nicht verpassen
Beim Pensionssplitting können während der ersten 7 Lebensjahre des gemeinsamen Kindes Pensionsansprüche vom „intensiver“ erwerbstätigen Elternteil auf jenen, welcher sich verstärkt der Kindererziehung widmet, übertragen werden. Damit haben Elternteile – vordergründig und unwiderruflich auch im Falle einer Trennung – die Möglichkeit, das Gender Pension Gap familienintern zu verkleinern. Aktuell liegt aus dem Familienministerium erneut ein Gesetzesentwurf zur Automatisierung vor, wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte die Sache aber lieber selber in die Hand nehmen, um wichtige Antragsfristen nicht zu verpassen.
Beispiel: Ein Vater lukriert in den ersten 7 Lebensjahren seiner Tochter ein jährliches Bruttoeinkommen in Höhe von durchschnittlich 60.000 €. Seinem gesetzlichen Pensionskonto werden daraus insgesamt 7.476 € an Jahrespensionsanspruch zugeschrieben. Diese Summe kann er jetzt bis zur Hälfte (= 3.738 €) mit der Mutter teilen bzw. auf deren Pensionskonto übertragen lassen. Grundsätzlich kann für jedes einzelne Jahr die Teilung des erworbenen Rentenanspruchs zwischen 0 und 50 Prozent individuell festgelegt werden.
Achtung! Das Pensionssplitting muss spätestens vor Vollendung des 10. Lebensjahres des jüngsten Kindes schriftlich bei der Pensionsversicherung beantragt werden. Ansprüche bereits älterer Kinder können zu diesem Zeitpunkt ebenfalls noch vollständig übertragen werden. Man darf dabei bis zu 14 Jahren insgesamt teilen.
Tipp – Rechtzeitig informieren und handeln
Beim Thema Alterspension sollte man sich geschlechterunabhängig nicht auf politische Versprechen verlassen, sondern innerhalb der Familie nach möglichst optimalen Lösungen suchen. Wenn beim Pensionssplitting wie in vielen Fällen Ansprüche vom Bezieher einer verhältnismäßig hohen Rente auf eine vergleichsweise geringe umgeschichtet werden, führt das in der Regel zu nicht unerheblichen steuerlichen Vorteilen innerhalb der Familie.
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