Holen Sie sich die umfangreiche Fahrradversicherung, damit Ihr teures Fahrrad auf der nächsten Trekkingtour, beim Mountainbiken oder in der Stadt perfekt abgesichert ist.
Fahrradversicherungs-Highlights im Überblick:
- Neue und gebrauchte Fahrräder (auch Carbon) ohne Altersbeschränkung
- Auch für Lastenräder und Cargobikes
- Mit Neuwertentschädigung und (optional) ohne Selbstbeteiligung
- Übernahme von Garantieleistungen (Material, Produktions- und Konstruktionsfehler)
- Schutz bei Unfall-, Sturz- und Transportschäden
- Rundum-Diebstahlschutz und Schutz bei Raub
- Vandalismus und Schäden durch Dritte
- Verschleiß inkl. Reifen, Bremsen und Schaltung
- Bike-Diebstahlschutz und Schutz bei Raub (optional)
- Weltweite Absicherung
Überblick und Details zu Ihrer Fahrradversicherung
Volle Transparenz
Wir zeigen Ihnen auf einen Blick, welche Leistungen in Ihrer Fahrradversicherung enthalten sind und welche Schadenfälle ausgeschlossen sind. Ihr Schutz endet durch Ihre Vertragskündigung bis spätestens 3 Tage vor Ablauf der Laufzeit.
Schneller Support
Ob Fragen zu Ihrer Fahrradversicherung oder die Abwicklung eines Schadenfalles, wir sind immer für Sie erreichbar.
100 % Mobilität
Egal, ob Buchung, Support oder Schadenmeldung – bei uns läuft alles online, unabhängig von Zeit und Raum.
Garantierte Sicherheit
Auf uns können Sie sich verlassen. Wir kooperieren ausschließlich mit etablierten, namhaften Risikoträgern zusammen. Mit unseren Risikoträgern und Partnern ist Ihr Schutz durch die Fahrradversicherung zu 100 % garantiert.
Alles, was Sie über eine Fahrradversicherung wissen sollten!
Warum brauche ich eine Fahrradversicherung?
Ob über Stock und Stein, Dutzende Kilometer mit Vollspeed oder einfach entspannt morgens zur Arbeit. Wo auch immer es Sie mit Ihrem Fahrrad hinzieht, die intensive Nutzung macht es sehr anfällig für Schäden jeglicher Art. Ob beim Transport zur nächsten Fahrradtour oder bei vollem Einsatz im geplanten Radurlaub durch die Alpen – die Gefahr ist hoch, dass Ihr Fahrrad beschädigt wird oder abhanden kommt. Eine professionelle Reparatur oder ein neues Fahrrad können schnell sehr teuer werden. Um dieses finanzielle Risiko zu vermeiden, deckt daher eine gute Fahrradversicherung für Sie Sturz- und Unfallschäden, Transportschäden, Vandalismus, Abhandenkommen, sowie Schäden durch Dritte, Diebstahl, Raub und vieles mehr ab. hepster bietet Ihnen den vollen Rundum-Schutz für Ihr Fahrrad und übernimmt die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz für ein gleichwertiges neuwertiges Fahrrad gleicher Art und Güte nach dem Prinzip der Neuwertentschädigung.
Überblick und Details zu Ihrer Fahrradversicherung
Leistungen und Gefahren Ihrer Fahrradversicherung
- Ihr Fahrrad/Lastenrad ist versichert.
- Lose Zubehörteile und Gepäck Ihres Fahrrads sind bis zu 100 € je Schadenfall mitversichert.
- Versichert sind Eigenschäden sowie Schäden, die durch Dritte verursacht werden.
- Es gibt keine Nutzungseinschränkungen (inklusive privater, beruflicher und gewerblicher Nutzung).
- Sie haben die Wahl zwischen einer Versicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung.
- Es gibt keine Begrenzung des Fahrradalters.
- Beschädigung und Zerstörung durch Fahrradunfall sind versichert.
- Beschädigung und Zerstörung durch Fall- oder Sturzschäden sind ebenfalls abgedeckt.
- Abhandenkommen des Fahrrads durch einen Unfall oder Sturz ist versichert.
- Auch Vandalismusschäden sind abgedeckt.
- Verschleiß am Fahrrad (Reifen, Bremsbeläge, Fahrradkette und -schaltung, aber auch die Felgen) ist versichert, mit einer Wartezeit von 4 Monaten.
- Brand und Explosion sind im Versicherungsschutz enthalten.
- Ebenso Schäden durch Sturm, Hagel, Überschwemmung, Lawinen und Erdrutsch.
- Bedienfehler und unsachgemäße Handhabung sind versichert.
- Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler sind nach einer zweijährigen Verjährungsfrist abgedeckt.
- Die Fahrrad-Diebstahlversicherung ist enthalten.
- Auch eine Teilentwendung ist versichert, zum Beispiel wenn ein fest mit dem Fahrrad verbundenes Teil (wie ein Gepäckträger) gestohlen wird.
- Lose Teile sind versichert, wenn sie zusammen mit dem Fahrrad gestohlen werden.
- Es besteht weltweiter Versicherungsschutz.
- Die Entschädigungszahlung erfolgt spätestens 14 Tage nach endgültiger Feststellung des Schadens.
- Die Höchstentschädigung erfolgt bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
- Als Versicherungswert gilt die Wiederbeschaffung zum Neuwert.
- Schäden durch strafbare Handlungen melden Sie bitte unverzüglich der nächstzuständigen oder nächsterreichbaren Polizeibehörde.
Was schließt den Fahrradschutz aus?
- Ihr (E-)Bike muss beim Abstellen außerhalb von Gebäuden verkehrsüblich gesichert sein, beispielsweise durch ein handelsübliches separates Fahrradschloss (ohne Mindestwert oder gleichwertig), ein fest verbautes Rahmenschloss, durch eine abschließbare Rahmenhalterung des Fahrradträgers oder der Aufbewahrung in einem verschlossenen Kofferraum, Keller oder Garage. Bitte bewahren Sie den Kaufbeleg des Fahrradschlosses als Nachweis im Schadenfall auf.
- Wenn Sie Schäden vorsätzlich herbeiführen, führt dies zur Leistungsfreiheit.
- Schäden aus Ereignissen, die bereits bei Versicherungsbeginn eingetreten waren, sind nicht versichert.
- Schäden bei Veranstaltungen mit Renncharakter oder Wettbewerben sind ausgeschlossen.
- Höchstgeschwindigkeitsfahrten (auch Downhill-Fahrten) sind nicht versichert.
- Schäden, die nicht die Gebrauchs- und Funktionsfähigkeit beeinträchtigen (z. B. Kratzer, Schrammen, Lack- oder sonstige Schönheitsschäden), sind ausgeschlossen.
- Schäden durch Rost oder Oxidation sind nicht versichert.
- Schäden durch Be-, Verarbeitung oder Reparatur sind ausgeschlossen.
- Schäden durch Manipulation des Antriebssystems, nicht fachgerechte Ein- und Umbauten oder ungewöhnliche Verwendung Ihres Fahrrads sind nicht versichert.
- Schäden, für die ein Dritter z. B. als Lieferant, Hersteller, Händler, Werkunternehmer oder aus Reparaturauftrag haftet, sind ausgeschlossen.
- Schäden, die durch Alkoholkonsum oder Drogen entstehen, sind nicht versichert.
- Bei Verschleiß (Wartezeit von 4 Monaten und maximales Fahrradalter von 3 Jahren) besteht kein Versicherungsschutz.
- Subsidiarität: Versicherungsschutz besteht nur, soweit und solange dem keine anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
- Bitte melden Sie Schäden durch strafbare Handlungen (z. B. Diebstahl oder Vandalismus) der Polizei, damit Ihr Schaden durch uns übernommen werden kann.
Kein Versicherungsschutz für:
- Elektrofahrräder, für die eine Zulassungs- oder Versicherungspflicht besteht
- Velomobile/ vollverkleidete Fahrräder
- Eigenbauten
- Dirt-Bikes
- Nachträglich angebaute optische oder elektronische Zubehörteile, außer wenn sie der Diebstahlsicherung dienen
Welche Fahrräder sind versichert?
Alle gängigen Fahrräder/Lastenräder, einschließlich Räder aus Carbon aller Marken (insbesondere Mountain-Bike, Trekking-Bike, Rennrad und Stadtrad), sowie für deren Funktion dienende Teile und dazugehöriges Zubehör sind versichert. Ausgenommen sind Eigenbauten.
Sind Sie sich nicht sicher, ob Ihr Fahrrad oder Ihr vollständiges Zubehör dabei ist? Schreiben Sie uns gerne eine Nachricht über unser Kontaktformular.
Das leistet Ihre Fahrradversicherung – kurz erklärt!
Selbstbeteiligung
Mit unserer Fahrradversicherung können Sie sich entscheiden, ob Sie eine Selbstbeteiligung pro Schadenfall wünschen oder nicht. Im Falle eines Schadens müssen Sie die Selbstbeteiligung entrichten, wenn Sie sich für eine Versicherung mit Selbstbeteiligung entschieden haben.
Fahrradunfall
Sollten Sie mit Ihrem Fahrrad in einen Unfall verwickelt sein und es dadurch beschädigt oder zerstört wird oder abhandenkommt, leisten wir Entschädigung in Form der Reparaturkosten oder der Wiederbeschaffung zum Neuwert.
Fall- und Sturzschäden
Wenn Ihr Fahrrad umfällt oder durch einen Sturz (auch ohne äußere Einwirkung) beschädigt wird, bieten wir Ihnen Versicherungsschutz.
Verschleiß
Viele Teile an Ihrem Rad können vom Verschleiß betroffen sein – sichern Sie sich mit unserer Fahrradversicherung auch gegen Verschleiß am Fahrrad ab.
Unter Verschleiß fällt bei unserer Fahrradversicherung die Abnutzung der technischen Teile an Ihrem Bike, die für eine sichere Fahrtüchtigkeit notwendig sind. Dazu gehören Reifen, Bremsbeläge, Fahrradkette und -schaltung sowie die Felgen.
Wichtig zu wissen ist, dass hier eine Wartezeit von 4 Monaten gilt und Ihr Fahrrad nicht älter als 3 Jahre sein darf. Außerdem gilt die Absicherung von Verschleiß nur für Monats- und Jahresverträge.
Diebstahl
Fahrräder wecken bei Langfingern leider großes Interesse. Nur mal kurz abgestellt und schon kann es gestohlen worden sein. Mit unserem Diebstahlschutz ist Ihr Fahrrad sowie das Zubehör auch davor geschützt. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Fahrrad in verkehrsüblicher Weise durch ein Schloss oder mindestens in gleichwertiger Weise gesichert wurde. Gleichwertig bedeutet zum Beispiel, dass Ihr Fahrrad an einem Fahrradträger mit abschließbarer Rahmenhalterung befestigt ist oder sich in einem verschlossenen Innen- oder Kofferraum eines Autos befindet. Bitte bewahren Sie den Kaufbeleg des Fahrradschlosses als Nachweis im Schadenfall auf. Zusätzlich zum Diebstahl ist auch der Einbruchdiebstahl versichert. Ein Einbruchdiebstahl ist dann gegeben, wenn sich jemand widerrechtlich Zutritt zu Ihrer Wohnung oder einem sonstigen Raum verschafft und Ihr Fahrrad entwendet.
Vandalismus
Wenn jemand Ihr Fahrrad mutwillig oder vorsätzlich beschädigt oder zerstört, ist es über unsere Fahrradversicherung abgesichert!
Höchstentschädigung
Ihre Entschädigung leisten wir bis zur Versicherungssumme. Kommt Ihr Fahrrad abhanden oder wird es zerstört, zahlen wir den Neuwert. Bei Beschädigung erstatten wir die Reparaturkosten, maximal bis zum Neuwert.
Alter/Versicherbarkeit
Ihr Fahrrad ist schon etwas länger in Gebrauch und Sie möchten es trotzdem gegen alltägliche Gefahren absichern? Kein Problem! Mit unserer Fahrradversicherung ist dies möglich. Bei uns spielt das Alter Ihres Fahrrads keine Rolle.
Ohne Nutzungseinschränkungen
Egal, ob Sie das (E-)Bike beruflich oder privat nutzen oder gewerblich im Einsatz haben, dieses mieten oder geliehen haben – hepster bietet Ihnen umfangreichen Versicherungsschutz ohne Nutzungseinschränkungen.
Reichweite
Ihr Fahrrad ist weltweit geschützt!
Häufige Fragen zur Fahrradversicherung
Welche Versicherungssumme muss ich angeben? Was ist, wenn mir die Rechnung fehlt?
Als Versicherungssumme geben Sie einfach den Gesamt-Neukaufpreis Ihres Fahrrads ohne Abzug von Rabatten oder Vergünstigungen an. Auch bei einem Gebrauchtkauf geben Sie den aktuell marktüblichen Neukaufpreis an. Warum? hepster hat es sich zur Aufgabe gemacht, mit einer Neuwertentschädigung ein Alleinstellungsmerkmal zu haben. Daher erhalten Sie bei uns immer den Neuwert des Fahrrads.
Beispiel 1: Sie haben für Ihr Fahrrad 5.799 Euro gezahlt und es gab auch keine Rabatte. Dann wählen Sie als Versicherungssumme „5.501 € – 6.000 €“ aus.
Beispiel 2: Sie haben für Ihr Fahrrad statt der ursprünglichen 5.799 Euro dank einer Rabattaktion nur 4.999 Euro gezahlt. Dann wählen Sie als Versicherungssumme ebenfalls „5.501 € – 6.000 €“ aus.
Beispiel 3: Sie haben Ihr Fahrrad gebraucht gekauft und nur 2.999 Euro gezahlt. Neu würde das Fahrrad jedoch 5.700 Euro kosten. Dann wählen Sie als Versicherungssumme ebenfalls „5.501 €– 6.000 €“ aus.
Zum Abschluss der Versicherung ist noch keine Rechnung oder ein Kaufbeleg notwendig. Sollte es jedoch zu einem Schadenfall kommen, benötigen wir die Angaben zur Schadenbearbeitung. Lassen Sie sich daher in jedem Fall, auch bei gebraucht gekauften Fahrrädern, bitte den Kaufbeleg des Erstkaufs geben oder einen Kaufvertrag, aus dem die ursprüngliche Kaufsumme hervorgeht.
Kann ich mein Cargobike oder Lastenrad mit der Fahrradversicherung von hepster absichern?
Ja, mit der Fahrradversicherung von hepster können Sie Ihr Cargobike oder Lastenrad umfangreich absichern.
Wie alt darf mein Fahrrad sein, um es bei hepster zu versichern?
Viele Versicherungen bieten den Versicherungsschutz nur für neue Fahrräder an. hepster ist da anders – Sie können jedes Fahrrad unabhängig vom Alter bei uns versichern.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?
Mit unserer Fahrradversicherung können Sie sich entscheiden, ob Sie eine Selbstbeteiligung pro Schadenfall wünschen oder nicht. Im Falle eines Schadens müssen Sie die Selbstbeteiligung an uns entrichten, wenn Sie sich für eine Versicherung mit Selbstbeteiligung entschieden haben.
Muss ich bei der Fahrradversicherung mein Fahrrad-Modell angeben oder brauche ich einen Kaufbeleg?
Sie benötigen einen Kaufbeleg oder eine anderweitige Rechnung, aus der hervorgeht, wann Sie das Fahrrad zu welchem Preis gekauft haben. Im Falle eines Schadens müssen Sie diesen Beleg zur Prüfung des Versicherungsschutzes bei uns einreichen. Wir empfehlen Ihnen, zusätzlich Informationen zum Hersteller und zum Modell Ihres Fahrrads im Buchungsprozess anzugeben. So wird der Schadenmeldeprozess im Falle eines Schadens vereinfacht.
Wie funktioniert das Monatsabo bei der Fahrradversicherung?
- Sie können Ihre Fahrradversicherung ganz einfach im Monatsabo abschließen. Mit Angabe Ihrer Daten und Bezahlmethode schließen Sie Ihre Buchung ganz einfach ab, und wir ziehen den Versicherungsbeitrag ganz bequem monatlich von Ihrem Konto ab. Wenn Sie nicht kündigen, verlängert sich Ihr Schutz von Monat zu Monat automatisch.
- Nach Buchungsabschluss erhalten Sie alle Versicherungsunterlagen zu Ihrer Fahrradversicherung, inklusive Erstrechnung und Ihrem Versicherungszertifikat, per E-Mail. Anschließend erhalten Sie monatlich Ihre aktuelle Rechnung.
- Damit wir Ihnen unsere Fahrradversicherung im Monatsabo zu günstigen und fairen Konditionen anbieten können, gibt es eine Mindestvertragslaufzeit von drei Monaten. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit können Sie Ihre Versicherung ganz einfach monatlich über Ihr Kundenkonto beenden.
Brauche ich ein bestimmtes Fahrradschloss?
Einige Versicherer setzen ein hochwertiges Schloss voraus, damit Sie im Falle eines Diebstahls einen Leistungsanspruch stellen können. Bei hepster gibt es diese Voraussetzung nicht. Sie sind also nicht verpflichtet, ein hochwertiges Schloss zu haben.
Unser Tipp: Wenn Sie sich ein Fahrrad kaufen, sollten Sie nicht am Schloss sparen. Wir empfehlen Ihnen, etwa 10% des Kaufpreises Ihres Fahrrads für Ihr Fahrradschloss zu investieren, um dieses ausreichend gegen Fahrraddiebstahl abzusichern. Die Fahrraddiebstahl-Versicherung leistet bei der Verwendung jedes Schlosstyps. Bitte bewahren Sie den Kaufbeleg des Fahrradschlosses als Nachweis im Schadenfall auf.
Muss ich bestimmte Vorgaben bei der Lagerung/Aufbewahrung meines Fahrrads beachten?
Ihr Fahrrad sollte am besten in einem abgeschlossenen Haus, einer Wohnung, einem Keller oder einem verschlossenen Raum gelagert werden, wenn Sie es nicht benötigen. Um Ihr Fahrrad optimal zu schützen, sollten Sie es in jedem Fall mit einem Fahrradschloss sichern, wenn Sie es irgendwo abstellen.
Mein Fahrrad wurde gestohlen oder ist beschädigt. Wie gehe ich vor und was muss ich tun, um den Vorfall zu melden?
Bitte melden Sie uns den Schaden oder Diebstahl innerhalb von 14 Tagen nach Auftreten des Ereignisses, damit wir die Schadenbearbeitung durchführen können. Bei einem Diebstahl erstatten Sie bitte unverzüglich und innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden des Diebstahls Anzeige bei der Polizei. Wir benötigen im Anschluss eine Kopie der polizeilichen Meldung und das Aktenzeichen.
Einen Schaden oder Diebstahl können Sie ganz einfach über unsere online Schadensmeldung bekannt geben.
Welchen Wert erhalte ich im Schadenfall?
Generell muss in jedem Schadenfall unterschieden werden, ob es sich um einen Totalschaden handelt oder ob eine Reparatur möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist. Im Schadenfall leisten wir bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Kommt Ihr Fahrrad abhanden oder wird es zerstört, zahlen wir den Neuwert. Bei Beschädigung erstatten wir die Reparaturkosten, maximal bis zum Neuwert.
Was fällt bei der Fahrrad-Versicherung unter Verschleiß?
Unter Verschleiß fällt bei der Fahrrad-Versicherung die Abnutzung der technischen Teile an Ihrem Bike, die für eine sichere Fahrtüchtigkeit notwendig sind, wie Reifen, Bremsbeläge, Fahrradkette und -schaltung, aber auch die Felgen.
Wie definiert hepster Downhill-Fahrten, Rennfahrten und Trail-Fahrten? Sind diese mitversichert?
- Downhill ist eine besondere Variante des Radsports, bei der es – ähnlich wie im Skisport – darum geht, eine spezielle, ausschließlich bergab führende Strecke in kürzester Zeit zu fahren. Bei Fahrten auf Downhillstrecken ist daher davon auszugehen, dass die Grenzen ausgelotet und hohe Risiken eingegangen werden.
- Rennfahrten sind Sportveranstaltungen oder Wettkämpfe, sei es im Privat-, Amateur- oder Profibereich.
Sowohl Downhill-Fahrten als auch Rennfahrten sind bei der Fahrradversicherung ausgeschlossen, da ein erhöhtes Wagnis durch den Fahrer besteht und somit ein anderes Risiko besteht, das wir in diesem Umfang nicht absichern können.
- Trail-Fahrten hingegen, also das Fahren auf sogenannten Singletrails (schmalen Spuren durch verschiedenes Gelände, wie Wald oder Berge), finden in der Regel ohne jeglichen Wettbewerbscharakter statt. Das Erkunden der Umgebung und die technische Finesse beim Bergauf und Abfahrten steht hier im Vordergrund. Sofern Trail-Fahrten nicht im Rahmen einer wettbewerblichen Form jeglicher Art stattfinden, sind diese mitversichert. Fahren Sie also allein oder mit Freunden entspannt Single Trails in den Alpen und entsteht dabei ein Schaden an Ihrem Bike, ist dieser über hepster versichert.
Ist mein Carbonfahrrad auch mit der Fahrradversicherung versicherbar?
Ja, die Fahrradversicherung ist auch für Carbon-Fahrräder gültig.
Welche Pflichten habe ich als versicherte Person?
Als versicherte Person sind Sie dazu verpflichtet, Ihr Fahrrad jederzeit gemäß den Vorgaben des Herstellers in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten und die vorgeschriebenen Wartungsintervalle einzuhalten. Wenn Sie Ihr Fahrrad beispielsweise bei einem Händler in Ihrer Region gekauft haben, haben Sie möglicherweise die Möglichkeit, es in einer angeschlossenen Werkstatt regelmäßig überprüfen und warten zu lassen. Auf diese Weise stellen Sie einen verkehrssicheren und ordnungsgemäßen Zustand Ihres Bikes sicher.
Im Schadenfall sind Sie verpflichtet, uns unverzüglich über den Vorfall zu informieren. Ein Schaden muss innerhalb von 14 Tagen nach seinem Auftreten bei uns gemeldet werden, damit wir die Schadenbearbeitung durchführen können. Zur Dokumentation der Schadenhöhe benötigen wir von Ihnen Originalbelege von einem Händler oder einer Werkstatt, aus denen hervorgeht, dass es sich um Ihr versichertes Fahrrad handelt, inklusive Hersteller, Marke und Rahmennummer. Privatrechnungen werden nicht akzeptiert.
Für Reparaturkosten, die höher als 500€ sind, benötigen wir von Ihnen einen Kostenvoranschlag Ihres Händlers oder Ihrer Werkstatt, aus dem die geschätzten Reparaturkosten hervorgehen. Bei Elektronikschäden ist zusätzlich ein Nachweis zur Schadenursache erforderlich.
Im Falle eines Diebstahls erstatten Sie bitte unverzüglich und innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden des Diebstahls Anzeige bei der Polizei. Wir benötigen das Aktenzeichen oder eine polizeiliche Kopie für die Schadenbearbeitung. Bitte melden Sie uns den Vorfall anschließend umgehend.
Ich habe eine Frage zur Fahrradversicherung. An wen kann ich mich wenden?
Sie haben eine allgemeine Frage zur Fahrradversicherung oder möchten etwas zu Ihrem Versicherungsvertrag wissen? Natürlich können Sie uns jederzeit eine Nachricht mit Ihrem Anliegen über unser Kontaktformular senden. Unser Service-Team wird sich um Ihr Anliegen schnellstmöglich kümmern.