Ein Schaden ist passiert – Was ist nun zu tun?

Leitfäden für das richtige Verhalten im Schadensfall sollen Ihnen helfen, Probleme zu vermeiden und wichtige Verhaltensregeln in Erinnerung zu rufen. Wichtig ist eine unverzügliche Meldung bei Ihrem Versicherungsmakler, damit wir Sie bestmöglich unterstützen und beraten können.

Schadenesmeldung und Leitfaden für das richtige Verhalten im Schadensfall

Ein kleiner oder großer Schaden ist schnell passiert – jetzt zeigt sich die Qualität eines Versicherungsschutzes und des Partners. Wir sind auch – oder besonders – im Schadensfall an Ihrer Seite und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche bei der Versicherungsgesellschaft durchzusetzen. 

So verhalten Sie sich richtig:

Wir haben für Sie einen Leitfaden für das richtige Verhalten im Schadensfall angelegt. Dieser soll Ihnen helfen Probleme zu vermeiden und wichtige Verhaltensregeln in Erinnerung zu rufen. Wichtig ist ganz besonders, dass unverzüglich eine Meldung an unser Büro erfolgt. Nur so können wir Sie bestmöglich unterstützen und beraten.

bei KFZ-Schäden
  • richtiges Unfallverhalten (Erste Hilfe, Alarmierung, etc.)
  • Austausch sämtlicher schadensrelevanter Daten laut europäischen Unfallbericht
  • Unfallskizze
  • wenn möglich Fotos machen
  • polizeiliche Anzeigepflicht bei Personenschäden
  • -KASKO- polizeiliche Anzeige bei Diebstahl, Vandalismus, Brand, Park- und Wildschäden
  • Schadensbesichtigung und Kostenvoranschlag

bei Brand
  • alarmieren Sie umgehend die Feuerwehr
  • zeigen Sie den Brand auch bei der Polizei an (Anzeigepflicht!)
  • heben Sie die vernichteten oder beschädigten Gegenstände für eine Besichtigung auf, bzw. bis nach Schadenserledigung
  • machen Sie wenn möglich Fotos
  • Auflistung aller Beschädigungen bzw. der beschädigten Gegenstände

bei Einbruch-Diebstahl
  • alarmieren Sie sofort die Polizei und erstatten Sie Anzeige
  • sperren Sie Konten, Schecks, Kreditkarten, Scheckkarten, Sparbücher udgl.
  • sichern Sie die Einbruchstelle damit keine weiteren Schäden entstehen
  • machen Sie wenn möglich Fotos
  • fertigen Sie eine Liste der entwendeten Gegenstände an

bei sonstigen Schäden

Wasserschaden

  • Abdrehen aller Leitungen (inkl. Hauptwasserleitung!)
  • Verständigung des Installateurs bzw. einer Sanierungsfirma um den Schaden zu mindern

Blitzschlag

  • Hergangsschilderung mit genauer Uhrzeit anfertigen, damit der Zeitpunkt des Blitzes nachgewiesen werden kann

Sturmschaden

  • Schadensdokumentation inkl. Fotos

ACHTUNG!
Werden fremde Sachen beschädigt und der Geschädigte ist nicht vor Ort oder nicht auffindbar besteht eine zwingende Anzeigepflicht. Hinterlässt man lediglich eine Nachricht (z. B.: Zettel auf der Windschutzscheibe) ist das gleichzusetzen mit Fahrerflucht!