E-Bike-Versicherung

Holen Sie sich unsere E-Bike-Versicherung mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis und genießen Sie Ihre nächste E-Bike-Tour mit Ihrem schützenden Begleiter.

Highlights der E-Bike-Versicherung im Überblick:

  • E-Bikes ohne Altersbeschränkung (auch Carbon) inklusive Zubehör versicherbar.
  • Einschließlich Cargo-E-Bikes und Lasten-E-Bikes.
  • Mit Neuwertentschädigung und (optional) ohne Selbstbeteiligung.
  • Schutz bei Elektronik- und Akkuschäden.
  • Übernahme von Garantieleistungen (Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler).
  • Schutz bei Unfall-, Sturz- und Transportschäden.
  • Vandalismus und Schäden durch Dritte.
  • Verschleiß inklusive Reifen, Bremsen und Schaltung.
  • E-Bike-Diebstahlschutz und Schutz bei Raub (optional).
  • Weltweite Absicherung.

Überblick und Details zu Ihrer E-Bike Versicherung

Volle Transparenz

Wir zeigen Ihnen auf einen Blick, welche Leistungen in Ihrer E-Bike-Versicherung enthalten und welche Schadenfälle ausgeschlossen sind. Ihr Schutz endet durch Ihre Vertragskündigung bis spätestens 3 Tage vor Ablauf der Laufzeit.

Schneller Support

Ob Fragen zu Ihrer E-Bike-Versicherung oder die Abwicklung eines Schadenfalles, wir sind immer für Sie erreichbar.

100 % Mobilität

Wir zeigen Ihnen auf einen Blick, welche Leistungen in Ihrer E-Bike-Versicherung enthalten und welche Schadenfälle ausgeschlossen sind. Ihr Schutz endet durch Ihre Vertragskündigung bis spätestens 3 Tage vor Ablauf der Laufzeit.

Garantierte Sicherheit

Auf uns können Sie sich verlassen. Wir kooperieren ausschließlich mit etablierten, namhaften Risikoträgern zusammen. Mit unseren Risikoträgern und Partnern ist Ihr Schutz durch die E-Bike-Versicherung zu 100 % garantiert.

Warum brauche ich eine E-Bike-Versicherung?

Bei einer Trekkingtour oder im Stadtverkehr – immer mehr Menschen nutzen elektrische Fahrräder. Die hochsensible Elektronik Ihres E-Bikes ist jedoch viel anfälliger für Schäden als bei einem einfachen Fahrrad. Sowohl beim Transport als auch auf der Fahrradtour besteht die Gefahr, dass Ihr E-Bike selbst oder im schlimmsten Fall der Akku beschädigt wird. Die Kosten für eine professionelle Reparatur oder ein neues E-Bike können sehr hoch sein. Um dieses finanzielle Risiko zu vermeiden, deckt daher eine gute E-Bike-Versicherung Sturz- und Unfallschäden, Transportschäden, Vandalismus, Verschleiß, Abhandenkommen, Elektronik- und Akkuschäden, Diebstahl, Raub und vieles mehr ab. hepster bietet Ihnen den vollen Rundum-Schutz für Ihr E-Bike und übernimmt die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz für ein gleichwertiges, neuwertiges E-Bike gleicher Art und Güte nach dem Prinzip der Neuwertentschädigung.

Überblick und Details zu Ihrer E-Bike Versicherung

Die Leistungen und Gefahren Ihrer E-Bike-Versicherung
  • Ihr E-Bike/Lasten-E-Bike ist versichert.
  • Lose Zubehörteile und Gepäck des E-Bikes sind bis zu 100 € pro Schadenfall mitversichert.
  • Versichert sind Eigenschäden sowie Schäden, die durch Dritte verursacht werden.
  • Es gibt keine Nutzungseinschränkungen (einschließlich privater, beruflicher und gewerblicher Nutzung).
  • Sie haben die Wahl zwischen einer Versicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung.
  • Es gibt keine Begrenzung des E-Bike-Alters.
  • Die Versicherung deckt Beschädigung und Zerstörung durch E-Bike-Unfälle sowie durch Fall- oder Sturzschäden.
  • Auch der Verlust des E-Bikes durch einen Unfall oder Sturz ist versichert.
  • Beschädigung und Zerstörung durch Vandalismus sind ebenfalls abgedeckt.
  • Verschleiß am E-Bike (wie Reifen, Bremsbeläge, Fahrradkette und -schaltung sowie Felgen) ist nach einer Wartezeit von 4 Monaten versichert.
  • Auch der Verschleiß des Akkus sowie Elektronikschäden an Akku, Motor und Steuerungsgeräten sind abgedeckt.
  • Feuchtigkeitsschäden an Akku, Motor und Steuerungsgeräten sind versichert.
  • Die Versicherung deckt auch Schäden durch Brand und Explosion, Sturm, Hagel, Überschwemmung, Lawinen und Erdrutsch ab.
  • Bedienfehler sowie unsachgemäße Handhabung sind ebenfalls versichert.
  • Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler sind nach einer zweijährigen Verjährungsfrist ebenfalls abgedeckt.
  • Der E-Bike-Diebstahlschutz ist enthalten.
  • Auch eine Teilentwendung ist versichert, z.B. wenn ein fest mit dem E-Bike verbundenes Teil (wie ein Gepäckträger oder Akku) gestohlen wird.
  • Lose Teile sind versichert, wenn sie zusammen mit dem E-Bike gestohlen werden.
  • Weltweiter Versicherungsschutz ist gegeben.
  • Die Entschädigungszahlung erfolgt spätestens 14 Tage nach endgültiger Feststellung.
  • Die Höchstentschädigung erfolgt bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
  • Als Versicherungswert gilt die Wiederbeschaffung zum Neuwert.
  • Schäden durch strafbare Handlungen melden Sie bitte unverzüglich der nächstzuständigen oder nächstreichbaren Polizeibehörde.
Was schließt die E-Bike Versicherung aus?

Ihr (E-)Bike muss beim Abstellen außerhalb von Gebäuden verkehrsgerecht gesichert sein, zum Beispiel durch ein handelsübliches separates Fahrradschloss (ohne Mindestwert oder gleichwertig), ein fest verbautes Rahmenschloss, eine abschließbare Rahmenhalterung des Fahrradträgers oder die Aufbewahrung in einem verschlossenen Kofferraum, Keller oder Garage. Bitte bewahren Sie den Kaufbeleg des Fahrradschlosses als Nachweis im Schadenfall auf.

Wenn Schäden vorsätzlich herbeigeführt werden oder arglistige Täuschung vorliegt, führt dies zur Leistungsfreiheit. Schäden aus Ereignissen, die bereits bei Versicherungsbeginn eingetreten waren, sowie Schäden bei Veranstaltungen mit Renncharakter oder Wettbewerben sind nicht versichert. Auch Höchstgeschwindigkeitsfahrten (einschließlich Downhill-Fahrten) sind ausgeschlossen.

Schäden, die die Gebrauchs- und Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigen (z. B. Kratzer, Schrammen, Lack- oder sonstige Schönheitsschäden), Schäden durch Rost oder Oxidation, durch Be-, Verarbeitung oder Reparatur, durch Manipulation des Antriebssystems, nicht fachgerechte Ein- und Umbauten oder ungewöhnliche Verwendung Ihres E-Bikes/Pedelecs sind nicht versichert. Ebenso sind Schäden, für die ein Dritter (z. B. als Lieferant, Hersteller, Händler, Werkunternehmer oder aus Reparaturauftrag) haftet, nicht abgedeckt.

Schäden durch Alkoholkonsum oder Drogen sind ebenfalls ausgeschlossen, ebenso wie Verschleiß (mit einer Wartezeit von 4 Monaten und einem maximalen E-Bike-Alter von 3 Jahren).

Versicherungsschutz besteht nur, soweit und solange dem keine anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Bitte melden Sie Schäden durch strafbare Handlungen (z. B. Diebstahl oder Vandalismus) der Polizei, damit Ihr Schaden übernommen werden kann.

Es besteht kein Versicherungsschutz für Elektrofahrräder, für die eine Zulassungs- oder Versicherungspflicht besteht, Velomobile/vollverkleidete Fahrräder, Eigenbauten, Dirt-Bikes sowie nachträglich angebaute optische oder elektronische Zubehörteile, es sei denn, sie dienen der Diebstahlsicherung.

Welche elektrischen Fahrräder sind versichert?

Versichert sind alle gängigen E-Bikes/Lasten-E-Bikes aller Marken, einschließlich E-Bikes mit Carbonrahmen, sowie E-Pedelecs, Lasten- und Cargo-E-Bikes, die nicht zulassungs- bzw. versicherungspflichtig sind, sowie deren Funktionsteile (insbesondere der Akku) und dazugehöriges Zubehör. Nicht versicherbar sind zum Beispiel zulassungspflichtige S-Pedelecs/Speed-Pedelecs und Eigenbauten.

Sind Sie sich nicht sicher, ob Ihr E-Bike oder Ihr vollständiges Zubehör abgedeckt ist? Schreiben Sie uns gerne eine Nachricht über unser Kontaktformular.

Das leistet Ihre E-Bike Versicherung – kurz erklärt!

Selbstbeteiligung

Mit unserer E-Bike-Versicherung können Sie wählen, ob Sie eine Selbstbeteiligung pro Schadenfall wünschen oder nicht. Im Falle eines Schadens müssen Sie die Selbstbeteiligung entrichten, wenn Sie sich für eine Versicherung mit Selbstbeteiligung entschieden haben.

E-Bike Unfall

Sollten Sie mit Ihrem E-Bike in einen Unfall verwickelt sein und es dadurch beschädigt oder zerstört wird oder abhandenkommt, leisten wir Entschädigung in Form der Reparaturkosten oder der Wiederbeschaffung zum Neuwert.

Fall- und Sturzschäden

Wenn Ihr E-Bike umfällt oder durch einen Sturz (auch ohne äußere Einwirkung) beschädigt wird, bieten wir Ihnen Versicherungsschutz.

Verschleiß

Viele Teile an Ihrem Rad können vom Verschleiß betroffen sein – sichern Sie sich mit unserer E-Bike-Versicherung auch gegen Verschleiß am E-Bike ab.

Unter Verschleiß fällt bei der E-Bike-Versicherung die Abnutzung der technischen Teile an Ihrem Rad, die für eine sichere Fahrtüchtigkeit notwendig sind. Dazu gehören Reifen, Bremsbeläge, Fahrradkette und -schaltung sowie Felgen. Weiterhin ist der Verschleiß des Akkus Ihres E-Bikes mitversichert, also wenn innerhalb von 3 Jahren die Ladekapazität des fest verbauten Akkus unter 50% der ursprünglichen Kapazität liegt.

Wichtig zu wissen ist, dass hier eine Wartezeit von 4 Monaten gilt und Ihr E-Bike nicht älter als 3 Jahre sein darf. Außerdem gilt die Absicherung des Verschleißes nur für Monats- und Jahresverträge.

Elektronik- und Akkuschäden sowie Akkuverschleiß

Elektronikschäden an Akku, Motor und Steuerungsgeräten sind bei uns mitversichert. Dazu zählen auch Feuchtigkeitsschäden sowie Verschleißschäden am Akku. Versichert ist der übermäßige starke Leistungsabfall der Ladekapazität – maßgebend ist hier der State of Health (das Verhältnis der ursprünglichen Ladekapazität).

Ein übermäßiger Leistungsabfall liegt vor, wenn der State of Health weniger als 50 % der ursprünglichen Ladekapazität vor Ablauf des dritten Betriebsjahres ab Zeitpunkt der Inbetriebnahme des versicherten E-Bikes beträgt.

E-Bike-Diebstahl

E-Bikes wecken bei Langfingern leider großes Interesse. Nur mal kurz abgestellt und schon kann es gestohlen worden sein. Mit unserem Diebstahlschutz ist Ihr E-Bike sowie das Zubehör auch davor geschützt. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr (E-)Bike in verkehrsüblicher Weise durch ein Schloss oder mindestens in gleichwertiger Weise gesichert wurde. Gleichwertig bedeutet zum Beispiel, dass Ihr E-Bike an einem Fahrradträger mit abschließbarer Rahmenhalterung befestigt ist oder sich in einem verschlossenen Innen- oder Kofferraum eines Autos befindet. Bitte bewahren Sie den Kaufbeleg des Fahrradschlosses als Nachweis im Schadenfall auf.

Vandalismus

Wenn jemand Ihr E-Bike mutwillig oder vorsätzlich beschädigt oder zerstört, ist es über unsere E-Bike-Versicherung abgesichert!

Höchstentschädigung

Ihre Entschädigung leisten wir bis zur Versicherungssumme. Kommt Ihr E-Bike abhanden oder wird es zerstört, zahlen wir den Neuwert. Bei Beschädigung erstatten wir die Reparaturkosten, maximal bis zum Neuwert.

Elektronik- und Feuchtigkeitsschäden sind je nach Alter des Akkus ab Erstkauf wie folgt begrenzt:

  • Bis zu einem Alter von 3 Jahren: 100 % der Reparaturkosten
  • Bis zu einem Alter von 6 Jahren: 50 % der Reparaturkosten
  • Ab einem Alter von 6 Jahren: 25 % der Reparaturkosten
E-Bike Alter & Versicherbarkeit

Ihr E-Bike ist schon etwas länger in Gebrauch und Sie möchten es trotzdem gegen alltägliche Gefahren absichern? Kein Problem! Mit unserer E-Bike-Versicherung ist dies möglich. Bei uns spielt das Alter Ihres E-Bikes keine Rolle.

Ohne Nutzungseinschränkungen

Egal, ob Sie das (E-)Bike beruflich oder privat nutzen oder gewerblich im Einsatz haben, dieses mieten oder geliehen haben – wir bieten Ihnen umfangreichen Versicherungsschutz ohne Nutzungseinschränkungen.

Reichweite

Ihr E-Bike ist weltweit geschützt!

Häufige Fragen zur E-Bike Versicherung

Welche Versicherungssumme muss ich angeben? Was ist, wenn mir die Rechnung fehlt?

Als Versicherungssumme geben Sie einfach den Gesamt-Neukaufpreis Ihres E-Bikes ohne Abzug von Rabatten oder Vergünstigungen an. Auch bei einem Gebrauchtkauf geben Sie den aktuellen marktüblichen Neukaufpreis an. Warum? Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, mit einer Neuwertentschädigung ein Alleinstellungsmerkmal zu haben. Daher erhalten Sie bei uns immer den Neuwert des E-Bikes.

Beispiel 1: Sie haben für Ihr E-Bike 5.799 Euro gezahlt und es gab auch keine Rabatte. Dann wählen Sie als Versicherungssumme „5.501 € – 6.000 €“ aus.

Beispiel 2: Sie haben für Ihr E-Bike statt der ursprünglichen 5.799 Euro dank einer Rabattaktion nur 4.999 Euro gezahlt. Dann wählen Sie als Versicherungssumme ebenfalls „5.501 € – 6.000 €“ aus.

Beispiel 3: Sie haben Ihr E-Bike gebraucht gekauft und nur 2.999 Euro gezahlt. Neu würde das Fahrrad jedoch 5.700 Euro kosten. Dann wählen Sie als Versicherungssumme ebenfalls „5.501 € – 6.000 €“ aus.

Zum Abschluss der Versicherung ist noch keine Rechnung oder ein Kaufbeleg notwendig. Sollte es jedoch zu einem Schadenfall kommen, benötigen wir die Angaben zur Schadenbearbeitung. Lassen Sie sich daher in jedem Fall, auch bei gebraucht gekauften E-Bikes, bitte den Kaufbeleg des Erstkaufs geben oder einen Kaufvertrag, aus dem die ursprüngliche Kaufsumme hervorgeht.

Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?

Mit der E-Bike-Versicherung können Sie sich entscheiden, ob Sie eine Selbstbeteiligung pro Schadenfall wünschen oder nicht. Im Falle eines Schadens müssen Sie die Selbstbeteiligung entrichten, wenn Sie sich für eine Versicherung mit Selbstbeteiligung entschieden haben.

Wie alt darf mein E-Bike sein, um es bei hepster zu versichern?

Ihr E-Bike ist schon etwas länger in Gebrauch und Sie möchten es trotzdem gegen alltägliche Gefahren absichern? Kein Problem! Mit unserer E-Bike-Versicherung ist dies möglich. Bei uns spielt das Alter Ihres E-Bikes keine Rolle.

Brauche ich ein bestimmtes Fahrradschloss?

Einige Versicherer setzen ein hochwertiges Schloss voraus, damit Sie im Falle von Diebstahl einen Leistungsanspruch stellen können. Bei uns gibt es diese Voraussetzung nicht. Sie sind also nicht verpflichtet, ein hochwertiges Schloss zu haben.

Unser Tipp: Wenn Sie sich ein E-Bike kaufen, sollten Sie nicht am Schloss sparen. Wir empfehlen Ihnen, für Ihr Fahrradschloss etwa 10% vom Kaufpreis Ihres E-Bikes zu investieren, um dieses ausreichend gegen Fahrrad-Diebstahl zu sichern. Die E-Bike-Diebstahl-Versicherung leistet bei der Verwendung jedes Schlosstyps. Bitte bewahren Sie den Kaufbeleg des Fahrradschlosses als Nachweis im Schadenfall auf.

Wie kann ich mein E-Bike bei hepster versichern?

Um Ihr E-Bike zu versichern, wählen Sie einfach Beginn und Laufzeit des Versicherungsschutzes sowie den Gesamt-Kaufpreis Ihres E-Bikes inklusive Zubehör aus (= Versicherungssumme). Sie können den Leistungsumfang für Ihre E-Bike-Versicherung über das einfache Anklicken der Auswahlboxen ganz individuell bestimmen und Ihr E-Bike bei uns sogar nur gegen Raub und Diebstahl absichern – immer ganz ohne Selbstbeteiligung. Anschließend benötigen Sie nur noch Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum, Ihre E-Mail-Adresse und optional das Fahrrad-Modell und die zu versichernden Zubehörteile im Bestellprozess anzugeben. Ihr Versicherungszertifikat und alle wichtigen Dokumente zu Ihrer E-Bike-Versicherung senden wir Ihnen umgehend per E-Mail.

Wie funktioniert das Monatsabo bei der E-Bike-Versicherung?
  1. Sie können Ihre E-Bike-Versicherung ganz einfach im Monatsabo abschließen, indem Sie bei der Konfiguration Ihrer Versicherung als Laufzeit Monatsabo auswählen. Mit Angabe Ihrer Daten und Bezahlmethode schließen Sie Ihre Buchung ganz einfach ab, und wir ziehen den Versicherungsbeitrag ganz bequem monatlich von Ihrem Konto ab. Wenn Sie nicht kündigen, verlängert sich Ihr Schutz von Monat zu Monat automatisch.
  2. Nach Buchungsabschluss erhalten Sie alle Versicherungsunterlagen zu Ihrer E-Bike-Versicherung inklusive Erstrechnung und Ihr Versicherungszertifikat per E-Mail, und anschließend monatlich Ihre aktuelle Rechnung. Alternativ können Sie alle Unterlagen zu Ihrer Versicherung jederzeit in Ihrem Kundenkonto einsehen.
  3. Damit wir Ihnen unsere E-Bike-Versicherung im Monatsabo zu günstigen und fairen Konditionen anbieten können, gibt es eine Mindestvertragslaufzeit von drei Monaten. Nach Ende der Mindestlaufzeit können Sie Ihre Versicherung ganz einfach monatlich über Ihr Kundenkonto beenden.
Muss ich mein E-Bike-Modell angeben oder brauche ich einen Kaufbeleg?

Sie benötigen einen Kaufbeleg oder anderweitige Rechnung, aus der hervorgeht, wann Sie das E-Bike zu welchem Preis gekauft haben, da Sie diesen Beleg im Falle eines Schadens zur Prüfung des Versicherungsschutzes bei uns einreichen müssen. Wir empfehlen Ihnen zusätzlich die Angabe des Herstellers und des Modells Ihres E-Bikes im Buchungsprozess, um den Schadensmeldeprozess im Falle eines Schadens zu vereinfachen.

Ist bei der E-Bike-Versicherung auch Leih-Equipment versichert?

Ja, unsere E-Bike-Versicherung gilt nicht nur für eigene E-Bikes. Auch E-Bikes sowie das Zubehör, die zur vorübergehenden Ausübung des Sports bei einem gewerblichen Vermieter (z.B. Sportfachgeschäft) entgeltlich ausgeliehen wurden, sind versichert.

Mein E-Bike ist beschädigt oder wurde gestohlen. Was muss ich tun, um den Vorfall zu melden?

Einen Schaden oder Diebstahl können Sie ganz einfach über unsere online Schadensmeldung bekannt geben.

Bitte beachten Sie: Ein Schaden muss innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden bei uns gemeldet werden. Bei einem Diebstahl erstatten Sie bitte unverzüglich und innerhalb von 24 Stunden Anzeige bei der Polizei und geben uns das Aktenzeichen mit an.

Welchen Wert erhalte ich im Schadenfall?

Generell muss in jedem Schadenfall unterschieden werden, ob es sich um einen Totalschaden handelt oder ob eine Reparatur möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist. Im Schadenfall leisten wir bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Kommt Ihr E-Bike abhanden oder wird es zerstört, zahlen wir den Neuwert. Bei Beschädigung erstatten wir die Reparaturkosten, maximal bis zum Neuwert.

Was fällt bei der E-Bike-Versicherung unter Verschleiß?

Unter Verschleiß fällt bei der E-Bike-Versicherung die Abnutzung der technischen Teile an Ihrem Bike, die für eine sichere Fahrtüchtigkeit notwendig sind, wie Reifen, Bremsbeläge, Fahrradkette und -schaltung, aber auch die Felgen.

Weiterhin ist bei Ihrem E-Bike der Verschleiß des Akkus mitversichert, also wenn innerhalb von 3 Jahren die Ladekapazität des fest verbauten Akkus unter 50% der ursprünglichen Kapazität ist.

Welche Pflichten habe ich als versicherte Person?

Als versicherte Person sind Sie dazu verpflichtet, Ihr E-Bike jederzeit gemäß den Vorgaben des Herstellers in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten und die vorgeschriebenen Wartungsintervalle einzuhalten. Haben Sie Ihr E-Bike beispielsweise bei einem Händler in Ihrer Region gekauft, haben Sie dort möglicherweise die Möglichkeit, es in einer angeschlossenen Werkstatt regelmäßig überprüfen und warten zu lassen. So stellen Sie einen verkehrssicheren und ordnungsgemäßen Zustand Ihres Bikes sicher.

Im Schadenfall sind Sie verpflichtet, uns unverzüglich von dem Vorfall in Kenntnis zu setzen. Ein Schaden muss innerhalb von 14 Tagen nach Auftreten des Schadens bei uns gemeldet werden, damit wir die Schadenbearbeitung durchführen können. Zum Nachweis der Schadenhöhe benötigen wir von Ihnen Originalbelege von einem Händler / einer Werkstatt, aus denen zu Ihrem versicherten E-Bike der Hersteller, die Marke und die Rahmennummer hervorgeht. Privatrechnungen werden nicht akzeptiert.

Für Reparaturkosten, die höher als 500€ sind, benötigen wir von Ihnen einen Kostenvoranschlag Ihres Händlers / Ihrer Werkstatt, aus dem die geschätzten Reparaturkosten hervorgehen. Für Elektronikschäden ist ergänzend ein Nachweis zur Schadenursache erforderlich. Bei einem Diebstahl erstatten Sie bitte unverzüglich und innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden des Diebstahls Anzeige bei der Polizei. Wir benötigen das Aktenzeichen bzw. eine polizeiliche Kopie für die Schadenbearbeitung. Bitte melden Sie uns den Vorfall anschließend umgehend.

Wie definiert hepster Downhill-Fahrten, Rennfahrten und Trail-Fahrten? Sind diese mitversichert?
  • Downhill ist eine besondere Variante des Radsports. Beim Downhill gilt es – ähnlich wie im Skisport – eine spezielle, ausschließlich bergab führende Strecke in kürzester Zeit zu fahren. Bei Fahrten auf Downhillstrecken ist daher davon auszugehen, dass die Grenzen ausgelotet und hohe Risiken eingegangen werden.
  • Rennfahrten sind Sportveranstaltungen oder Wettkämpfe, sei es im Privat-, Amateur- oder Profibereich.

Sowohl Downhill-Fahrten als auch Rennfahrten sind bei unserer Fahrrad- und E-Bike-Versicherung ausgeschlossen, da ein erhöhtes Wagnis durch den Fahrer und somit ein anderes Risiko besteht, das wir in diesem Umfang nicht absichern können.

  • Trail-Fahrten hingegen, also das Fahren auf sogenannten Singletrails (schmalen Spuren durch verschiedenes Gelände, wie Wald oder Berge), finden in der Regel ohne jeglichen Wettbewerbscharakter statt. Das Erkunden der Umgebung und die technische Finesse beim Bergauf und Abfahrten stehen hier im Vordergrund. Sofern Trail-Fahrten nicht im Rahmen einer wettbewerblichen Form jeglicher Art stattfinden, sind diese mitversichert. Fahren Sie also allein oder mit Freunden entspannt Single Trails in den Alpen und entsteht dabei ein Schaden an Ihrem Bike, ist dieser bei hepster versichert.
Welches Zubehör ist bei der E-Bike-Versicherung mitversichert?

Unsere E-Bike-Versicherung schützt nicht nur Ihr geliebtes Bike, sondern ebenfalls das dazugehörige lose Zubehör und Gepäck bis zu einem Wert von 100 Euro pro Schadenfall. Somit sind auch z. B. Fahrradschloss, Helm und Satteltaschen mitversichert.

Ich habe eine Frage zur E-Bike-Versicherung. An wen kann ich mich wenden?

Sie haben eine allgemeine Frage zu unserer E-Bike-Versicherung oder möchten etwas zu Ihrem Versicherungsvertrag wissen? Natürlich können Sie uns jederzeit eine Nachricht mit Ihrem Anliegen über unser Kontaktformular senden. Unser Service-Team wird sich um Ihr Anliegen schnellstmöglich kümmern.