Bereits seit dem Wirtschaftsjahr 2010 können Unternehmer ihre persönliche Steuerbelastung über den Gewinnfreibetrag teils empfindlich reduzieren. Automatisch bzw. ohne spezifische Investitionen funktioniert das bei einem steuerpflichtigen Überschuss von bis zu 30.000 Euro. Ab 2022 beträgt hierfür der Gewinnfreibetrag sogar 15 statt wie bisher 13 Prozent bzw. wird somit ein Jahreseinkommen von 4.500 Euro statt wie bisher 3.900 Euro steuerlich komplett freigestellt.

Sind dem Unternehmer mehr als 30.000 Euro Gewinn zurechenbar müssen für den darüberhinausgehenden Betrag steuerlich vorgegebene Investitionen getätigt werden. Speziell bei Inhabern von kleineren Firmen ist teils noch nicht angekommen, dass hier nicht zwangsläufig Anlagegüter angeschafft werden müssen, um dieses Steuerzuckerl voll auszuschöpfen. Hierfür sind auch unkomplizierte Kapitalanlagen möglich, welche inzwischen sogar wieder mit sehr attraktiven Zinsen ausgestattet sind.

Begünstigte Investitionen in Wirtschaftsgüter

Beispiel: Ein Unternehmensberater kommt im Jahr 2022 voraussichtlich auf einen steuerlichen Gewinn von 90.000 Euro. Für 30.000 Euro (Grundfreibetrag) ist keine Handlung zu setzen. Vom Restgewinn (60.000 Euro) müssen nun 13 Prozent im Rahmen des „investitionsbedingten Freibetrags“ in die Hand genommen werden, das entspricht einer Summe in Höhe von 7.800 Euro.

Folgende Wirtschaftsgüter mit mindestens 4-jähriger Nutzungsdauer stehen für begünstigte Investitionen unter anderem zur Auswahl:

  • Maschinen
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung
  • EDV
  • LKWs

Nicht anerkannt wird u. a. die Anschaffung von PKWs, gebrauchten oder geringwertigen Wirtschaftsgütern.

Wertpapiere als interessante Alternative

Speziell für kleinere Dienstleistungsunternehmen mit verhältnismäßig hohen Gewinnen sind laufende Investitionen in steuerlich absetzbare Wirtschaftsgüter auf Dauer nicht möglich bzw. sinnvoll. Um sich dennoch das Optimum vom Finanzamt retour zu holen, bietet sich der Kauf von hierfür definierten Wertpapieren an. Diese müssen lediglich 4 Jahre im Betriebsvermögen gehalten werden und stehen danach wieder zur freien Verfügung. Gab es für entsprechende Anleihen in den letzten beiden Jahren noch Zinsen von minimalst über Null Prozent, sind es heuer schon wieder um die 3,50 Prozent. Über ebenfalls dafür mögliche Investmentfonds können darüberhinaus noch individuelle Anlagepräferenzen wie etwa die Beimischung eines Aktienanteils abgebildet werden.

Praxisbeispiel Wertpapierkauf mit steuerlichem Vorteil

Kauft der zuvor zitierte Unternehmensberater beispielsweise um 7.800 Euro einen Investmentfonds wird diese Summe bei der nächsten Einkommenssteuererklärung steuermindernd angerecht. Er spart sich somit entsprechend seiner Steuerklasse durch diesen Kauf 48 Prozent von 7.800 Euro, das entspricht 3.744 Euro. Hinzu kommen die Kurs- und Zinserträge des Wertpapiers, die im Verhältnis zur Steuerersparnis allerdings eine untergeordnete Rolle spielen. Nach der steuerlichen Bindefrist von 4 Jahren können die Wertpapiere wieder veräußert werden.

Gewinnfreibetrag und Steuerersparnis 2022
steuerpflichtiger
Gewinn
Gewinn-
freibetrag *
notwendige
Investition
Steuer-
ersparnis
30.000 €4.500 €1.463 €
45.000 €6.450 €1.950 €2.645 €
60.000 €8.400 €3.900 €3.444 €
90.000 €12.300 €7.800 €5.904 €
175.000 €23.350 €18.850 €11.675 €
580.000 €45.950 €41.450 €22.975 €
Einschleifregelung Gewinnfreibetrag: bis 30.000 € steuerpflichtiger Gewinn – 15% | 30.001 € bis 175.000 € – 13% | 175.001 € bis 375.000 € – 7,0% | 375.001 € bis 580.000 € – 4,5% | ab 580.001 € – kein Freibetrag

Inklusive dem Grundfreibetrag beträgt die gesamte Steuerersparnis für diesen Unternehmensberater 5.904 Euro. Ab Gewinnen von 175.001 Euro jährlich wird der investitionsbedingte Freibetrag auf 7,00 Prozent bzw. ab 375.001 auf 4,50 Prozent reduziert. Die steuerliche Begünstigung entfällt komplett für Erträge über 580.000 Euro.

Tipp – Rechtzeitig Gewinnprognose erstellen und veranlagen

Erstellen Sie bis spätestens Ende November mit Ihrem Steuerberater eine vorläufige Gewinnprognose und denken Sie durch, ob in nächster Zeit Investitionen in begünstige Wirtschaftsgüter anstehen.

Planen Sie auch genügend Zeit für den Ankauf der notwendigen Wertpapiere ein. Wenn Sie noch über kein Wertpapierdepot für den Gewinnfreibetrag verfügen, sollten Sie dieses spätestens anfangs Dezember eröffnen, um die notwendigen Transaktionen im aktuellen Steuerjahr auch entsprechend abwickeln zu können. Wichtig! Über ein etwaiges bereits vorhandenes privates Wertpapierdepot sind Transaktionen zum Gewinnfreibetrag nicht möglich.
(Datenquellen: BMF)

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