Der Urlaub steht kurz bevor, es geht ans Kofferpacken. Bei vielen Dingen stellt sich dann die Frage: Darf der Gegenstand ins Handgepäck? Ganz so einfach ist die Frage gar nicht zu beantworten, da es Dinge gibt, die klarerweise im Handgepäck verboten sind (z. B. Schusswaffen), es gibt aber auch Gegenstände, wo die Lage nicht ganz so klar ist.

Wir versuchen einen Überblick zu geben, was im Handgepäck erlaubt oder verboten ist, bzw. gar nicht mit in den Flieger darf.

Das ist im Handgepäck erlaubt
Flüssigkeitenungefährliche Flüssigkeiten in Einzelbehältnissen mit max. 100 mlalle Flüssigkeitsbehälter gesammelt in einem durchsichtigen wiederverschließbaren 1-Liter-Plastikbeutelpro Person nur ein BeutelBeutel gesondert bei der Sicherheitskontrolle vorzeigenals Flüssigkeit gelten: Pasten, Aerosole, Lotionen, Gele, Cremes, Mischungen von Flüssigkeiten und Feststoffen (z. B. Zahnpasta), Gelees und andere Artikel von ähnlicher Konsistenz.
Feuerzeug: 1 Feuerzeug pro Person, nicht im Handgepäck sondern am Körper, kein Sturmfeuerzeug.
Nagelschere und Nagelfeile (Länge bis max. 6 cm)
Einweg-Rasierer (Klinge muss von Plastik ummantelt sein), elektrischer Rasierapparat
Babynahrung: Sonderregelung für Passagiere unter 3 Jahren, Babykost ist in der für die Dauer der Reise benötigten Menge erlaubt.
Verschreibungspflichtige Medikamente: Unbedingt Bescheinigung vom Arzt mitnehmen, dass die Medikamente oder Spritzen während des Fluges benötigt werden. Besonders wichtig bei Medikamenten, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen!
Elektronische Geräte: erlaubt sind Geräte wie Haarfön, Notebook, Fotoapparat, Tablet, elektrische Zahnbüsten, Navigationsgeräte, Taschenlampe, usw. Notebooks und Smartphones müssen so wie Flüssigkeiten bei der Sicherheitskontrolle extra vorgelegt werden.
Teleskop-Regenschirme
Musikinstrumente im dafür vorgesehen Koffer
Das darf NUR im Handgepäck transportiert werden
Powerbank (bis 100 Wh / 26.000 mAh)
E-Zigaretten und Dampfgeräte
Lithium-Ionen-Akkus von Handys oder Laptops
NICHT ins Handgepäck darf
Pistolen, Revolver, Gewehre, Flinten (Feuerwaffen)
Munition
Spielzeugwaffen, die mit echten Waffen verwechselt werden könnten
Messer & Nagelfeilen mit Klingen über 6 cm
Scheren mit einer Klingenlänge über 6 cm ab dem Scharnier gemessen
Rasierklingen, Teppichmesser
Bogen, Armbrust, Pfeile
Baseball-, Tennis- oder Golfschläger, Wanderstöcke, Dartpfeile
Skateboard, Schlittschuhe, Skier
Werkzeuge wie Äxte, Beile, Brecheisen, Meißel, Schraubenzieher, Sägen …
Akkuschrauber, Bohrmaschinen und Bohrer
Schleudern / Katapulte
Schwerter, Kampfsportgeräte
Stricknadeln
Haarspray, Deospray, Nagellackentferner
WEDER ins Handgepäck noch in den Frachtraum darf
Pyrotechnik / Sprengstoff, Wunderkerzen, Konfettikanonen
Reiner Alkohol, Lacke, Klebstoffe
Chemische, giftige, entflammbare, explosive Stoffe
Campinggas
Benzin, Brennpaste, Spiritus
Betäubungsgeräte, Taser
Sauerstoffflaschen
Pfefferspray
Skateboard, Schlittschuhe, Skier
Radioaktive Stoffe
Giftige Stoffe (z. B. Insektizide)
Infektiöse Stoffe (z. B. Virenkulturen)
Aktenkoffer mit Alarmsicherung
Sturm- und Benzinfeuerzeuge, Feuerzeugbenzin, Überallanzünder
Hoverboards, Mini-Segways, Elektrofahrräder mit Lithium-Batterien

Unser Tipp: Informieren und vorschriftsmäßig packen

Gegenstände, deren Mitnahme bei der Sicherheitskontrolle verwehrt wird, können meist nur mehr sehr schwierig in den Frachtraum umgelagert werden und müssen oft zurückgelassen werden. Gehen Sie beim Packen also sicher, dass Sie nur ins Handgepäck packen, was erlaubt ist.

Unsere Aufstellung soll Ihnen einen Überblick über die Vorschriften bezüglich Gepäcksmitnahme auf Flugreisen geben. Die Richtlinien, was im Handgepäck mit in die Kabine genommen werden darf, variieren teilweise je nach Fluglinie. Erkundigen Sie sich in jedem Fall vor Abflug direkt bei der gebuchten Fluglinie, bzw. der Fluglinie, die den Flug durchführt.