Bei der Führerscheinklausel handelt es sich um eine vertraglich vereinbarte Obliegenheit. Der Versicherer will damit ein bestimmtes Verhalten seines Vertragspartners sicherstellen. Diese Klausel besagt, dass die versicherte Person, die ein Kraftfahrzeug lenkt, über die entsprechende kraftfahrrechtliche Berechtigung verfügen muss, die für das Lenken dieses oder eines typengleichen Kraftfahrzeuges nötig ist. Dies gilt unabhängig davon, ob das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen oder auf privatem Grund, wie etwa einer Wiese, gefahren wird.

Ein praxisnahes Beispiel

Eine aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) hat die Bedeutung der Führerscheinklausel nochmals unterstrichen. In dem konkreten Fall erlitt ein Jugendlicher während eines Fahrsicherheitstrainings in einem Trialgarten einen Unfall, bei dem er sich ernsthaft verletzte. Der Jugendliche hatte zwar eine Lenkberechtigung für die Klasse AM, nicht aber eine Berechtigung der Klasse A1, wie sie für das geführte Motorrad mit einem Hubraum von 125 Kubikzentimeter notwendig gewesen wäre. Das Gericht bestätigte, dass die Führerscheinklausel auch auf nicht öffentlichen Flächen gilt und lehnte daher eine Leistung aufgrund der nicht vorhandenen spezifischen Führerscheinklasse ab.

Der OGH hat deutlich gemacht, dass die Führerscheinklausel darauf abzielt, das Risiko zu minimieren, das durch unerfahrene und nicht ausreichend geschulte Fahrer entstehen kann. Sie soll sicherstellen, dass jeder Fahrer die notwendige Fahrerlaubnis und damit verbundene Fahrsicherheit besitzt, unabhängig davon, wo das Fahrzeug geführt wird.

Auch ein Unfall mit einem Traktor, einem Moped oder einem Quad am eigenen Privatgrundstück fällt somit unter die Führerscheinklausel und etwaige Unfallfolgen sind nicht durch die Unfallversicherung gedeckt!

Fazit

Bitte achten Sie darauf, dass Sie und alle mitversicherten Personen beim Führen eines Fahrzeuges stets die entsprechende Fahrerlaubnis besitzen, um Ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden.

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